Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgebersystem 360: Schutz für Hinweisgeber

Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Es dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und soll Personen schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gem. § 2 HinSchG erlangt haben und diese melden. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen und verpflichtet Unternehmen und Behörden, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Das Hinweisgebersystem 360 dient nicht zur Einreichung von Beschwerden. Bei Beschwerden gegen unser Unternehmen richten Sie bitte an:

beschwerde@haz-ingenieure.de

Das Hinweisgebersystem 360 bietet einen sicheren Schutz für Hinweisgeber. Integres und regelkonformes Verhalten hat für uns höchste Priorität und bildet die Grundlage unseres Erfolges. Wir sind stets bestrebt, Fehlverhalten zu verhindern und konsequent zu ahnden. Daher sind wir offen für Hinweise auf kriminelle Handlungen, Gesetzesverstöße und Verstöße gegen regulatorische Anforderungen (z.B. Betrug, Korruption oder Geldwäsche) in Verbindung mit unserem Unternehmen.

Wir haben in Zusammenarbeit mit den Vertrauensanwälten der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.awado-rag.de) das Hinweisgebersystem 360 eingerichtet. Kunden, Mitarbeiter und Dritte können über dieses System online Hinweise geben. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hinweis namentlich oder anonym abzugeben. Die Vertrauensanwälte der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behandeln Ihre Angaben streng vertraulich und berücksichtigen die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Bitte legen Sie ein Postfach im Hinweisgebersystem 360 an, über das man Sie bei Rückfragen kontaktieren kann oder um Ihre Meldung später mit weiteren Informationen zu ergänzen. Die Kommunikation über das Postfach kann auch anonym erfolgen, falls gewünscht.

Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem 360 ausschließlich dazu dient, auf vermutete kriminelle Handlungen, Gesetzesverstöße und Verstöße gegen regulatorische Anforderungen hinzuweisen. Bei der Abgabe eines Hinweises sollten Sie bedenken, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner schwerwiegende Konsequenzen haben können. Wir bitten Sie daher, das Hinweisgebersystem 360 verantwortungsvoll zu nutzen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Den Zugang zum Hinweisgebersystem 360 finden Sie hier: https://Hazingenieure.integrityline.com

Für Rückfragen, weitere Informationen oder einen telefonischen bzw. persönlichen Austausch stehen Ihnen die Vertrauensanwälte der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Verfügung:

AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wilhelm-Haas-Platz

63263 Neu-Isenburg

Tel.: +49 69 6978-3295

Mobil: +491605081558

Die Vertrauensanwälte gewährleisten selbstverständlich die gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit.