- Architekt
- Ev. luth. Landeskirche Hannovers Amt für Bau- und Kunstpflege Celle Berlinstraße 4 29223 Celle
- Bauherren
- Ev. luth. Kirchengemeinde Munster Marienburger Str. 1 29633 Munster
- Baujahr
- 12 Jhd
- Bauzeit
- 2011 ‐ 2014
- Leistungen
- HOAI 2009:
§ 33 Gebäudeplanung Lph 1-9
§ 49 Tragwerksplanung LpH 1-6
+ ingenieurtechnische Kontrolle
- Planungsaufgabe und Objekt spezifische Umsetzung
- Zustandsanalyse
Baustoffuntersuchungen
Instandsetzungskonzept
Projektbeschreibung
Vorgeschichte:
Bei einer Sanierung 2003 durch Dritte wurde das geschädigte Mauerwerk der Turmes injiziert. Zusätzlich ergab sich bei der Nachbehandlung der Neuverfugung ein Wasserschaden. Nach einem Jahr traten umfangreiche Rissschäden auf, die kontinuierlich zunahmen. Ausbauchungen kamen hinzu. Wir wurden parallel zu einer juristischen Auseinandersetzung mit der Zustandsbeobachtung, -analyse und Installation einer Notsicherung beauftragt. Der gutachterliche Sachverständige empfahl einen Abriss und Neuaufbau. Durch unser Büro wurde ein Instandsetzungskonzept vorgelegt, dass eine denkmalgerechte und wirtschaftliche Instandsetzung im Bestand ermöglicht.
Konstruktion und Schäden:
Der Kirchturm wurde in Feldstein- und Ziegelmauerwerk in Gipsmörtel, teils mehrschalig, errichtet. Historische Mauerwerksanker und Verformungen zeigen frühere Standsicherheitsprobleme an. Alle Schäden wurden kartiert und bewertet. Als wesentliche Schadensursache wurde der Eintrag von großen Wassermengen identifiziert, die den Gipsmörtel entfestigten sowie nicht sulfatverträgliches Injektionsgut.
Bauzustand:
Der Austausch von Mauerwerkspartien in situ machte eine aufwändige Montageabstützung erforderlich um verbleibende Partien zu halten und die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten. Eine Skeletkonstruktion aus innen- und außenliegenden Kanthölzern wurde durch das Mauerwerk miteinander verschraubt. Einzelne Partien konnten durch flexibel einbaubare Streben abgefangen werden.
Ausführungsplanung:
Vorrangig galt es die durch Risse und Ausbauchungen geschädigten Bereiche auszutauschen. Darüber hinaus war es Ziel, den Injektionsmörtel vollständig auszubauen, um zukünftige Schäden zu vermeiden. Durch Voruntersuchungen wurden Bereiche ermittelt, in denen zementhaltiger Mörtel injiziert wurde. Dort wurde das Mauerwerk aufgenommen und neu vermauert, . Das kugelige Feldsteinmauerwerk muss dazu durch wirksame Montageabstützungen gesichert werden. Der Austausch erfolgt abschnittsweise. Geschädigte Ziegel in der Ansichtsfläche werden durch in Geometrie und Farbe nachgestellte Ziegel ausgetauscht.
Zustimmung im Einzelfall:
Eine dauerhafte Instandsetzung ist nur mit verträglichen Materialien möglich. Hier war deshalb die Verwendung von Gipsmörtel erforderlich. Gipsmörtel darf nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht für tragendes Mauerwerk verwendet werden. Wir haben eine Zustimmung im Einzelfall der obersten Bauaufsichtsbehörde erwirkt. Die Zustimmung sah eine massive Eigen- und Fremdüberwachung des verwendeten Gipsmörtels mit Stützkornanteil vor.